Ausbildungsprämie für KMU wird verlängert und ausgeweitet

Aktualisiert: 12. April 2021

2 min.

Haufe Redaktion Mittelstand

Auch die betriebliche Ausbildung leidet unter der Corona-Krise. Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ unterstützt Unternehmen mit einer Ausbildungsprämie. Diese wird nun verlängert und erweitert. Erfahren Sie hier, wer die Zuschüsse erhält und wie hoch sie ausfallen.

So lange Mitarbeiter:innen in Kurzarbeit und Zukunftsaussichten ungewiss sind, tun sich Unternehmen schwer damit, Ausbildungsplätze zu vergeben. Damit Betriebe dennoch Fachkräftebedarf von morgen sichern, erhalten kleinere und mittlere Unternehmen Zuschüsse, wenn sie ausbilden. Angesichts der wirtschaftlichen Lage waren diese jedoch bislang offenbar nicht ausreichend. Am 17. März 2021 hat das Bundeskabinett daher beschlossen, das Programm auszuweiten und zu verlängern. Neben höheren Prämien erleichtert der Bund nun auch den Zugang dazu.

Welche Unternehmen können eine Ausbildungsprämie erhalten?

Ob eine Förderung infrage kommt, hängt unter anderem von der Unternehmensgröße ab:

  • Die Grenze liegt bis zum 31. Mai Juni 2021 bei 249 Mitarbeitenden.
  • Ab dem 1. Juni 2021 können auch Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitenden die Förderungen beziehen.

Als Bedingung für den Erhalt der Zuschüsse müssen Betriebe nachweisen, dass sie „erheblich von der Corona-Krise betroffen“ sind. Die ist der Fall, wenn

  • der Betrieb in einem Zeitraum zwischen Januar 2020 und dem Ausbildungsbeginn von Kurzarbeit betroffen war.
  • Oder ein deutlicher Umsatzrückgang seit April 2020 gegenüber dem jeweiligen Zeitraum im Jahr 2019 vorliegt. Akzeptiert wird entweder ein Umsatzeinbruch in zwei aufeinanderfolgenden Monaten vor dem Ausbildungsbeginn um durchschnittlich 50 Prozent oder in fünf zusammenhängenden Monaten vor dem Ausbildungsbeginn um durchschnittlich 30 Prozent.

Diese Zuschüsse für Ausbildungsbetriebe gibt es

Um sicherzustellen, dass auch in Pandemiezeiten Ausbildungsplätze im bisher gewohnten Umfang angeboten werden, gibt es unterschiedliche Förderungen. Sie alle gehören zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“:

  • Ausbildungsprämie

    Unternehmen, die ihr Ausbildungsniveau halten, können eine Ausbildungsprämie von 2.000 Euro beantragen. Ausbildungen, die ab dem 1. Juni 2021 beginnen, werden sogar mit 4.000 Euro gefördert.
  • Ausbildungsprämie plus

    Stellt ein Unternehmen mehr Azubis ein als im Vorjahr, kann es die „Ausbildungsprämie plus“ beantragen. Dabei gibt es 3.000 Euro bzw. ab dem 1. Juni 2021 6.000 Euro pro Ausbildungsplatz.
  • Übernahmeprämie

    Übernimmt ein Unternehmen Auszubildende von einem anderen Ausbildungsbetrieb und führt deren Ausbildung weiter, erhält es dafür einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 6.000 Euro
  • Prämie zur Vermeidung von Kurzarbeit

    Ist ein Betrieb in Kurzarbeit und wird die Berufsausbildung dennoch fortgeführt, kann das Unternehmen einen Zuschuss von 75 Prozent der Ausbildungsvergütung erhalten. Ab März 2021 zahlt der Bund zudem einen Zuschuss zu den Lohnkosten der Ausbilder:innen.
  • Förderung externer Prüfungsvorbereitungskurse

    Unternehmen können einen Kostenzuschuss von 50 Prozent (maximal 500 Euro) für Prüfungsvorbereitungskurse beantragen.
  • Auftrags- und Verbundausbildung

    Unternehmen, die Auszubildende anderer Unternehmen in einer „Auftrags- oder Verbundausbildung“ befristet für mindestens vier Wochen übernehmen, erhalten eine Prämie von 4.000 Euro je Ausbildungsplatz.
  • Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen

    Betriebe mit bis zu vier Mitarbeitenden können unter bestimmten Voraussetzungen einen einmaligen Zuschuss von 1.000 Euro erhalten.

Ausbildungsprämie beantragen

Förderfähig sind alle Ausbildungen, die ab dem 1. August 2020 begannen. Dabei spielt es keine Rolle, wann der Ausbildungsvertrag unterschrieben wurde. Die Ausbildungsprämie muss spätestens drei Monate nach dem (erfolgreichen) Probezeitende des Ausbildungsverhältnisses beantragt werden.

Die Förderung zur Verhinderung von Kurzarbeit, die Ausbildungs- und Übernahmeprämien sowie den Lockdown-II-Sonderzuschuss können bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden. Hierzu bietet die Bundesanstalt für Arbeit auf ihrer Website Antragsformulare und weitere Informationen.

Im Fall der Auftrags-und Verbundausbildung ist die Knappschaft-Bahn-See (KBS) zuständig für die Förderung. Sie übernimmt auch die Kostenzuschüsse für externe Prüfungsvorbereitungskurse. Die Antragsformulare finden Sie auf der Website der KBS.

Weitere Fördermöglichkeiten, die Bund und Länder sowie die EU für Unternehmen zur Verfügung stellen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.