Homeoffice-Pflicht: So meistern Unternehmen den Übergang

Aktualisiert: 23. April 2021

6 min.

Haufe Redaktion Cloud ERP Mittelstand

Seit dem Ende Januar 2021 galt die Corona-Arbeitsschutzverordnung. Sie hielt Unternehmen dazu an, ihren Beschäftigten das Arbeiten von zu Hause aus zu ermöglichen, soweit die Tätigkeit es zulässt. Nun hat die Bundesregierung die Regelung verschärft: Das Homeoffice wird zur Pflicht, auch für die Arbeitnehmenden. Welche Regelungen gelten und wie Unternehmen die Transition meistern, zeigen wir Ihnen.

Mit dem Inkrafttreten der „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung“ des Bundesarbeitsministeriums iAnfang des Jahres wurden Arbeitgeber laut Ministerium verpflichtet, Beschäftigten in bestimmten Fällen das Arbeiten von zu Hause anzubieten. Außerdem galten verschärfte Regeln für den Infektionsschutz am Arbeitsplatz.

Die Verordnung war zunächst befristet und wurde mehrmals verlängert. Mit der neuen "Notbremse", dem Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, wandert diese Verpflichtung nun aus der Arbeitsschutzverordnung ins Infektionsschutzgesetz. Neu ist dabei, dass die Arbeitnehmer:innen ein Homeoffice-Angebot nun auch annehmen müssen.

Ausnahmen der Homeoffice-Pflicht: Nur bei zwingenden betriebsbedingten Gründen

Unternehmen müssen ihren Mitarbeitenden nur dann kein Homeoffice anbieten, wenn es zwingende betriebsbedingte Gründe gibt, etwa wenn Arbeitsmittel dafür fehlen oder die vorhandene IT-Infrastruktur nicht ausreicht. Sonstige organisatorische Erschwernisse reichen nicht aus. Eine Mindestbetriebsgröße, die Kleinbetriebe von der Verpflichtung, Homeoffice anzubieten, ausnimmt, enthält die Regelung im Infektionsschutzgesetz nicht.

Wenn nicht schon getan, sollten sich Unternehmen langfristig darauf einstellen, ihren Mitarbeitenden mit der richtigen IT-Infrastruktur die Remote-Arbeit zu ermöglichen. Denn diese  müssen - anders als zuvor - mit dem Infektionsschutzgesetz nun das Angebot auf Homeoffice annehmen. Die Regelung lautet dort nun: "Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen."

Vorteile für Cloud-Anwender: Remote-Arbeit kann reibungslos umgesetzt werden

Die Corona-bedingten Abstands- und Hygieneregeln sowie anhaltende Lockdowns im letzten Jahr haben in zahlreichen Unternehmen bereits für eine größere Akzeptanz von Cloud-Lösungen im Arbeitsalltag gesorgt. Cloudbasierte Kollaborationstools, Video-Konferenzlösungen oder Projektmanagement-Software wurden über Nacht wie selbstverständlich zum Repertoire in Unternehmen. Unzählige Firmen haben bereits Mitte des letzten Jahres auf Heimarbeit umgestellt, mehr als die Hälfte der Büroangestellten arbeiten derzeit von zu Hause aus. Deshalb sind einige auf den zweiten Lockdown besser vorbereitet und profitieren dabei besonders von den Vorteilen der Cloud-Technologie.

Auch Unternehmen wie IoTmaxx aus Hannover und LaCoSys aus Jena, beides Unternehmenskunden von Haufe X360, profitieren genau jetzt von der Cloud. Wir haben mit ihnen über ihren Arbeitsalltag in Coronazeiten gesprochen.

„Reibungslos und wie am Schnürchen“: IoTmaxx arbeitet dank Cloud-ERP komplikationslos im Homeoffice

Christian Lelonek, Geschäftsführer von IoTmaxx, Spezialist für industrielle Internet-of-Things-Anwendungen für verschiedenste Branchen und Anwendungsbereiche, hat sein Unternehmen seit der Gründung voll auf mobiles Arbeiten ausgerichtet. „Der verschärften Homeoffice-Verordnung sind wir zum Schutz unserer Mitarbeiter und ihrer Angehörigen bereits zuvorgekommen. Um die Risiken des Arbeitswegs mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu umgehen, arbeiten wir wieder voll im Homeoffice.“

Die Transition habe „reibungslos funktioniert“, die Zusammenarbeit im Team laufe „wie geplant und wie am Schnürchen.“ Denn als Cloud-first-Unternehmen hat IoTmaxx von Anfang an auf papierloses Arbeiten und standardisierte Abläufe mit der Cloud-ERP Haufe X360 gesetzt: „Alle Tätigkeiten werden durch Funktionalitäten und Workflows im Cloud-System gelöst. Ereignisse werden im System erstellt und durch die Synchronisation mit den Outlook-Kalendern in Aufgaben überführt. Auch die Warenein- und -ausgänge, die bei uns über einen Logistikpartner laufen, funktionieren dank externen Zugriffs auf die Cloud-ERP reibungslos.“

Unternehmer-Tipp

Manche Unternehmer sind noch zögerlich, ob sie in Cloud-Lösungen investieren sollen. Christian Lelonek und sein Team von IoTmaxx profitieren gerade jetzt von den Vorteilen der Cloud:

  • Mehr Zeit und Fokus für die eigentliche Kernkompetenz des Unternehmens: „Cloud-Services lassen sich von überall leicht in Betrieb nehmen und sind sofort einsatzfähig. Wir können uns schnell auf das Wesentliche konzentrieren. Das hilft besonders auch beim Onboarding neuer Kollegen im Homeoffice, wie wir jüngst beim Start einer neuen Kollegin selbst erlebt haben.“
  • Zeit für Kunden statt IT: „Kein Mitarbeiter muss sich einen dreiviertel Tag mit der Administration der Systeme herumschlagen. Der Cloud-Anbieter übernimmt die Wartung im Hintergrund.“
  • Mehr Sicherheit der Server im eigenen Büro ist Trugschluss: „Es ist viel Aufwand und Knowhow nötig, um die sich ständig wandelnden Sicherheitsanforderungen und -standards an die Unternehmens-IT einzuhalten. Ich vertraue dem Cloud-Anbieter, mit dem ich Service-Level vereinbare und dessen Spezialisten sich um die Absicherung der Systeme kümmern.“

    Die vollständige Erfolgsgeschichte von IoTmaxx können Sie hier lesen. 

LaCoSys aus Jena: „Cloud-ERP hält uns auch im Homeoffice den Rücken frei“

Auch in Jena hat der Geschäftsführer des Laserkomponentenherstellers LaCoSys, Tino Becker, den Arbeitsschwerpunkt seines Teams wieder ins Homeoffice verlagert. Für die technologisch anspruchsvolle Laborarbeit für die Laserkomponenten stellt die Verordnung eine Herausforderung dar. Doch auch darüber hinaus müssen die Projektteams ihre Aufgaben im Homeoffice an die aktuellen Gegebenheiten anpassen und ihre Aufträge über Firmengrenzen hinweg digital erstellen und managen. „Wir setzen schon seit Jahren auf die Cloud-ERP Haufe X360. Durch die gewohnte Arbeit mit der Plattform haben wir auch im Homeoffice bisher keine Einschränkungen hinnehmen müssen. Das System hält uns aktuell den Rücken frei und hilft uns, unser agiles Projektmanagement an die Arbeit im Homeoffice anzupassen.“

Unternehmer-Tipp

„Die Cloud prägt den Arbeitsplatz der Zukunft in jeder Hinsicht! In allen Lebensbereichen erleben wir, wie selbst schon unsere Kinder digitale Inhalte im Homeschooling auf Cloud-basierten Plattformen bearbeiten und interaktiv ihre Fähigkeiten erweitern. Die Frage ist nicht ob, sondern wann man in die Cloud wechselt und mit welchem Anbieter. Wir haben uns für Haufe X360 entschieden, einen Anbieter mit Datenschutzkonformen Rechenzentren in Deutschland. Jeder kann heute einen Internetbrowser bedienen, damit ist eine intuitive Navigation durch eine leistungsstarke Anwendung wie Haufe X360 denkbar einfach. Das spart Einarbeitungszeit und Ressourcen.“ Tino Becker, Geschäftsführer LaCoSys GmbH

Die vollständige Erfolgsgeschichte von LaCoSys können Sie hier lesen.

Cloud-basierte Unternehmenslösungen helfen seit jeher, die Geschäftstätigkeit von Unternehmen auch vom Homeoffice aus aufrechtzuerhalten. Diese Vorteile erfahren immer mehr Unternehmen gerade jetzt in der Corona-Krise. Experten prognostizieren daher eine anhaltende Trendwende zu mehr Remote-Work im Arbeitsalltag auch nach der Corona-Krise. Wie die Bundesregierung den Schutz von Arbeitnehmern aktuell noch stärker über Homeoffice gewährleisten will, haben wir hier zusammengefasst.

Homeoffice-Pflicht: Das ist neu – zunächst befristet bis zum 30. Juni 2021:

  • Arbeitgeber sind verpflichtet, Home-Office anzubieten. Nun müssen die Beschäftigten dieses Angebot annehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.
  • Mit der ergänzten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sind Arbeitgeber verpflichtet, in ihren Betrieben allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Selbst- oder Schnelltests anzubieten, grundsätzlich mindestens zweimal pro Woche.
  • Hygieneregeln: Es gelten strengere betriebliche Arbeitsschutzregelungen für Abstände und Mund-Nasen-Schutz.
  • Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen.
  • Werden Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt, müssen pro Person 10 m² zur Verfügung stehen.
  • In Betrieben ab 10 Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden.

Die SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung können Sie hier nachlesen.

Es gelten die bisherigen Arbeitsschutzregelungen fort:

  • Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen; Tragen von Mund-Nasen-Schutz, wo dies nicht möglich ist.
  • In Kantinen und Pausenräumen muss ebenfalls der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.
  • Arbeitgeber müssen Flüssigseife und Handtuchspender in Sanitärräumen bereitstellen.
  • Regelmäßiges Lüften muss gewährleistet sein.