Ob die befristete Mehrwertsteuersenkung vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 die Folgen der Corona-Krise für die Wirtschaft abfedern kann, ist nicht ausgemacht. Sicher ist allein der Mehraufwand für Unternehmen, denn Systeme müssen umgestellt werden und es lauert der ein- oder andere Fallstrick für die Finanzbuchhaltung.