„Sanktionslisten prüfen? Das ist doch nur was für den Außenhandel!“ Viele deutsche Unternehmen wähnen sich von der Sanktionslistenprüfung unbetroffen, weil sie nur innerhalb Deutschlands oder der Europäischen Union Geschäfte machen. Dies ist jedoch ein Irrtum – mit weitreichenden strafrechtlichen Folgen. In unserem Expertenbeitrag klärt Exportkontroll-Experte Thorsten Langer von FORMAT Software über das Sanktionslisten-Risiko für deutsche Unternehmen auf und zeigt automatisierte Lösungswege für rechtssicheres Arbeiten.
Was bedeutet die Sanktionsprüfung für Unternehmen?
Der 11. September 2001 hat die Welt und die globalen wirtschaftlichen Beziehungen nachhaltig verändert. Mit Folgen für jedes Unternehmen in Deutschland: Denn um die Finanzierung von Terroraktivitäten zu verhindern, haben die Europäische Gemeinschaft und die USA auf der Grundlage von Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zahlreiche Verordnungen zur Terrorismusbekämpfung erlassen. Resultat sind die sogenannten Sanktionslisten, die alle Personen, Vereinigungen oder Unternehmen aufführen, gegen die wirtschaftliche und/oder rechtliche Beschränkungen von Staaten oder Staatengemeinschaften erlassen wurden. Die Bereitstellung wirtschaftlicher Ressourcen an Personen, Organisationen oder Unternehmen, die von Sanktionen betroffen sind, ist verboten.
Sanktionslisten – Vom Experten erklärt
Sanktionslisten sind öffentlich zugängliche Listen, die alle Personen, Vereinigungen oder Unternehmen aufführen, gegen die wirtschaftliche und/oder rechtliche Beschränkungen von Staaten oder Staatengemeinschaften erlassen wurden,“ erklärt Thorsten Langer, Senior Consultant Exportkontrolle, Logistik und Außenhandel bei der FORMAT Software Services GmbH. Sie resultieren aus den EU-Verordnungen zur Terrorismusbekämpfung (EG) Nr. 881/2002 und 2580/2001 und sind heute fester Bestandteil von Compliance und Exportkontrollen.
Die Verordnungen sehen vor, dass alle Unternehmen und Branchen eine nachvollziehbare Prüfung sämtlicher Geschäftsadressen gegen die Sanktionslisten und der darin veröffentlichten Personen, Organisationen und Unternehmen durchführen müssen. Steht ein Unternehmen in einer Geschäftsbeziehung mit einer betroffenen Person, darf dieser Kontakt keine wirtschaftliche Ressource und auch keine finanzielle Zuwendung erhalten. Sonst drohen empfindliche Strafen. In Haftung steht das Unternehmen, die davon betroffenen Personen sind fast immer die Geschäftsleiter und unter Umständen der Exportverantwortliche. Auch bei „fahrlässigem Handeln“ drohen Geldbußen von dreißig- bis fünfhunderttausend Euro oder gar ein Freiheitsentzug von bis zu 10 Jahren.
Vernetze Geschäftswelt: Alle Unternehmen und Branchen sind betroffen
Was viele mittelständische Unternehmen nicht wissen: Die Exportvorschriften betreffen alle Unternehmen und Branchen gleichermaßen. „Nicht nur innerhalb der EU und in die USA exportierende Unternehmen, sondern auch Unternehmen, die nur in Deutschland Geschäfte machen, müssen all ihre Geschäftspartner, Lieferanten, Kunden und auch die Mitarbeiter gegen die Verordnungen und die dazugehörigen Sanktionslisten prüfen, “ erklärt Thorsten Langer. Und zwar bereits vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung.
Das bedeutet einen immensen Aufwand, denn die Bereitstellung wirtschaftlicher Ressourcen an Personen, Organisationen oder Unternehmen umfasst nicht nur die Lieferung von Waren, sondern beispielsweise auch die Leistung von Geldzahlungen und Services bis hin zum Einstellen eines Mitarbeiters, der auf der Liste steht. Zahlreiche Geschäftsprozesse machen eine Prüfung also unabdingbar.
Und ebenso zahlreiche Sanktionslisten sind zu prüfen: Für deutsche Unternehmen gelten nicht nur die EU-Sanktionslisten, sondern im Falle der Nutzung von US-Gütern auch die US-Sanktionslisten. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Sanktionslisten den politischen Gegebenheiten anpassen und sich dadurch permanent ändern. „Manuell ist dieser Abgleich kaum leistbar – besonders nicht in einer global vernetzten und dynamischen Wirtschaftswelt, in der auch immer mehr kleine und mittlere Unternehmen komplexe nationale wie internationale Geschäftsbeziehungen und Partnerschaften eingehen,“ so Langer.
Wesentliche Sanktionen gegen Russland
Die EU hat seit dem 23.2.2022 im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg Sanktionen gegen Russland beschlossen. Erfahren Sie hier mehr über die EU-Sanktionen und die Handlungsmöglichkeiten deutscher Unternehmen.
Thorsten Langer, Senior Consultant für Exportkontrolle, Logistik und Außenhandel bei der FORMAT Software GmbH
Thorsten Langer ist Senior Consultant für