Große Vorteile für Cloud-ERP-Nutzer bei Umstellung der Mehrwertsteuer

Aktualisiert: 18. Juni 2020

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Haufe Redaktion Cloud ERP ERP allgemein

Preisumstellungen für ganze Sortimente stellen Betroffene vor große Herausforderungen. Zentrale Datensteuerung durch ERP-Systeme vereinfacht die Prozesse enorm.

Am 12. Juni dieses Jahres stellte die regierende Große Koalition ihr „Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ vor, kurz: „Zweites Corona-Steuerhilfegesetz“. Darin vorgesehen – Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen – ist eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes um 3%, von 19% auf 16% vom 01.07202 bis zum 31.12.2020. Der verminderte Satz von 7%, wird im selben Zeitraum auf 5% gesenkt.

Bei Haufe X360 müssen Sie sich über dieses Thema gar keine Gedanken mehr machen: alle rechtlichen Regularien wurden selbstverständlich für unsere Kunden umgesetzt und werden zum Ende des Jahres wieder automatisch angepasst.

Auswirkungen der Mehrwertsteuerumstellung für Unternehmen

Was als großer Wurf zur Entlastung der Verbraucher und zur Ankurbelung des schleppenden Konsums in Deutschland gedacht war, stößt bei den Betroffenen in Handel, Dienstleistungsgewerbe und Herstellung zunächst nur auf verhaltene Resonanz. Zum einen bleiben eine Reihe an Fragen offen, zum anderen verursacht die Anpassung der Preise bei bis zu fünfstelligen Sortimenten sehr viel Arbeit. „Wir haben es mit einem vergleichsweise hohen Aufwand zu tun. Das würde einen hohen zweistelligen Millionenbetrag kosten“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Stefan Genth.

Jede Ladenkasse, jedes Rechnungsprogramm, Warenwirtschafssysteme, Buchhaltungsprogramme, Online-Shops und mobile Kassensysteme müssen umgestellt werden, hinzu kommen Rechnungsbögen, die neu zu drucken sind, und Leasing- sowie Mietverträge, die obsolet werden. Auch Preisschilder müssen ersetzt und Werbung neu gestaltet werden – und zwar zweimal: zum ersten Juli 2020 und zum ersten Januar 2021.

Die Kosten dafür bleiben an den Unternehmern hängen – viele davon sind Inhaber kleiner bis mittlerer Betriebe und Geschäfte, die durch die Konsumzurückhaltung der vergangenen Wochen und Monate ohnehin schon gebeutelt sind. Denn aus Angst vor einer drohenden Rezession, wegen zeitweise geschlossener Ladengeschäfte, und weil Shopping in Corona-Zeiten auch Ansteckungsgefahr bedeuten kann, gingen die Umsätze stark zurück. Da kommt ein zusätzlicher Kostentreiber zu Unzeiten. Außerdem ist die Frist für die Umstellung mit drei Wochen sehr knapp bemessen und die personellen Ressourcen sind wegen Kurzarbeit eingeschränkt.

Eines wird aber schon auf den ersten Blick erkennbar: Unternehmen, die ein Cloud-ERP-System nutzen, sind hier klar im Vorteil, weil sich Mehrwertsteuersätze im ERP mit wenigen Mausklicks ändern lassen. Zudem nehmen Cloud-Anbieter wie Haufe X360 die Anpassungen von sich aus vor, ohne dass sich die Unternehmen darum kümmern müssen – auch die Stichtage lassen sich problemlos ins System einpflegen. Denn Cloud-ERPs sind von vorneherein auf Flexibilität ausgelegt, damit ihre Nutzer schnell und einfach auf Veränderungen am Markt oder neue Geschäftsmodelle und entsprechende Prozesse reagieren und sich anpassen können.

Vorsicht ist allerdings bei der Rechnungsstellung geboten: Hier gilt das Datum, an dem eine Leistung erbracht wurde, nicht das Datum der Rechnung. Unklar ist auch noch, ob neue Konten benötigt werden und welche Geschäftsfälle für die Steuer relevant sind. Um ganz sicher zu gehen, sollten alle Betroffenen solche Fragen mit ihren Steuerberatern klären.

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